„PLENITUDE ON THE ROAD“-APP: GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Vertrag“) regeln die Bedingungen der Dienste („Dienste“ und, jeder einzeln, „Dienst“), die von BE CHARGE S.R.L., USt-IdNr.: 09957510960; mit Rechtssitz in Mailand, Via Carlo Bo 11, E-Mail/PEC (zertifizierte E-Mail): bechargesrl@legalmail.it, Telefonnr. 0237929489 („BE CHARGE“ oder „BEC“) über die „Plenitude on the Road“-App („App“) gegenüber den Kunden erbracht werden. Um Zugang zur Nutzung der Dienste zu erhalten, ist es erforderlich, die eigenen Rechnungsdaten und eine gültige Zahlungsmethode in die App einzugeben, gegebenenfalls auch durch Registrierung als Kunde des Dienstes („Kunde“ oder „Nutzer“) gemäß den Anweisungen des folgenden Punktes „Registrierung und Beitritt zum Dienst“, vorbehaltlich der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Preise für die Nutzung der Dienste in dem Dokument „Anhang 1: Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude On the Road App“ („Tarife“) angegeben sind, die den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anhang beigefügt sind und einen integralen und wesentlichen Teil davon darstellen. Esist unter dem folgenden Link verfügbar: https://eniplenitude.de/elektromobilitaet/agb.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle neuen Dienste, die den Kunden in Zukunft angeboten werden könnten, sofern diese sie akzeptiert haben.

Weitere Informationen über den Dienst finden Sie auch auf der Website von PLENITUDE https://eniplenitude.de/elektromobilitaet

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung durch BE CHARGE der folgenden Dienste über die App: 

  • a) Aufladen des Elektrofahrzeugs an öffentlichen Ladestationen („Ladeservice“), die im Eigentum von BEC („BEC-Ladestationen“) und/oder von Drittbetreibern („Drittladestationen“, gemeinsam für BEC-Ladestationen und Drittladestationen: „Ladestationen“) stehen, die mit dem Dienst kompatibel sind und auf die der Kunde über die App oder über die zugehörige RFID-Karte zugreifen kann; 
  • b) Kartenansicht der Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die mit dem von BE CHARGE angebotenen Dienst kompatibel sind;
  • c) Festlegung der bevorzugten Ladestationen durch den Kunden; 
  • d) Reservierung der Steckdose an einer Ladestation für eine vordefinierte Zeit vor der Freischaltung und dem Start des Ladevorgangs an der gewählten Ladestation; 
  • e) Freischaltung der einzelnen Steckdose und Starten des Ladevorgangs an der gewählten Ladestation, auch unter Verwendung der mit dem Profil verbundenen RFID-Karte; 
  • f) Überwachung des Ladevorgangs für die BEC-Ladestationen und die Drittladestationen, sofern vorhanden; 
  • g) Unterbrechung des Ladevorgangs über die entsprechende Schaltfläche in der App oder über die mit dem Profil verbundene RFID-Karte; 
  • h) Benachrichtigung über das Ende der kostenlosen Parkzeit (Zeitraum der Belegung der Ladestation und des entsprechenden Parkplatzes, der vom Ende der Nutzung des Ladeservices biszum Zeitpunkt der Verhängung der Strafe gemäß Artikel 5 läuft), sofern der Kunde die Absicht bekundet hat, Benachrichtigungen über die App zu erhalten;
  • i) Kauf und Zuordnung einer RFID-Karte zum Profil; 
  • j) automatische Zahlung der Gebühr für den Dienst in der vom Kunden in seinem Profil eingestellten Weise; 
  • k) Speicherung und Anzeige des Verlaufs der Ladevorgänge und der erhaltenen Rechnungen in einem speziellen Bereich; 
  • l) Unterzeichnung und Änderung des eigenen Tarifplans; 
  • m) Änderung der mit dem Profil verbundenen persönlichen Daten und der Zahlungsart;
  • n) Zuordnung mehrerer Profile zu ein und demselben Konto. Jedes Profil zeichnet sich durch einen speziellen Tarif und/oder eine spezielle Anzeige der Ladestationen aus, zu denen es Zugang hat. BEC identifiziert diese Profile durch die Zuordnung eines eindeutigen Codes im Bereich der Profilerstellung in der App oder auf der Website. 

1.2 BE CHARGE behält sich das Recht vor, einige der Dienste auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Vertragsabschlusses zu aktivieren. 

1.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Nutzung des Dienstes und während der gesamten Vertragsdauer die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihren Anhängen enthaltenen Bestimmungen einzuhalten und zu beachten.

2. REGISTRIERUNG UND BEITRITT ZUM DIENST

2.1. Der Zugang zum Dienst kann wie folgt erfolgen: 

  1. nach der entsprechenden Registrierung durch den Kunden über die Smartphone-App. Die Anleitungen für die Registrierung und den Beitritt zum Dienst finden Sie im Abschnitt „Wie es funktioniert“ und weitere Einzelheiten im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ sowohl in der App als auch auf der Website. Mit dem Abschluss des Registrierungsverfahrens und dem Anklicken der Schaltfläche „Akzeptieren“ erklärt der Kunde, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Anhänge und die Datenschutzerklärung sorgfältig durchgelesen und ausdrücklich akzeptiert hat; 
  2. ohne vorherige Registrierung in der App, indem man bei der Phase der Bereitstellung des Dienstes lediglich die Rechnungsdaten und die Zahlungsart eingibt. Um den Dienst nutzen zu können, müssen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Anhänge und die Datenschutzrichtlinie akzeptiert werden. Die Anleitungen für den Zugang zum Dienst ohne Registrierung finden Sie im Abschnitt „Wie es funktioniert“ und für weitere Einzelheiten im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ sowohl in der App als auch auf der Website von PLENITUDE. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls das Dokument „Anhang 1 – Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“ gelten auch für diejenigen, die sich für einen Zugang ohne vorherige Registrierung in der App entscheiden. 

2.2. Kunden, die die Dienste ohne Registrierung nutzen möchten, können nach Eingabe der für die Zahlung und Rechnungsstellung erforderlichen Daten nur die folgenden Dienste nutzen: 

  • a) das Aufladen des Elektrofahrzeugs an öffentlichen, mit dem Dienst kompatiblen Ladestationen, auf die der Kunde über die App zugreifen kann, ausschließlich unter Anwendung des Tarifs „Pay per Use“, wie er in Artikel 3 von Anhang 1 definiert ist: Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“; 
  • b) Kartenansicht der Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die mit dem von BE CHARGE angebotenen Dienst kompatibel sind; 
  • c) Anzeige der Route zur gewählten Ladestation; 
  • d) Freischaltung der einzelnen Steckdose und Starten des Ladevorgangs an der gewählten Ladestation;
  • e) Überwachung des Ladevorgangs für die BEC-Ladestationen und die Drittladestationen, sofern vorhanden; 
  • f) Unterbrechung des Ladevorgangs über die entsprechende Schaltfläche in der App. 

2.3. Die Aktivierung des Ladeservices unterliegt in jedem Fall der erfolgreichen Überprüfung des beim Beitritt zum Dienst angegebenen Zahlungsmittels durch BE CHARGE. Für Informationen zu den akzeptierten Zahlungsmitteln siehe Artikel 6. 

2.4. Nur Personen, die 18 Jahre oder älter sind, und Inhaber einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer können dem Dienst beitreten. 

3. ÄNDERUNG DER DIENSTE, DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DER TARIFE

3.1. BE CHARGE behält sich das Recht vor, die Dienste und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus gerechtfertigten Gründen zu aktualisieren, zu ergänzen und/oder zu ändern. Hierunter fallen

  • a) Gründe des öffentlichen Interesses und/oder der Sicherheit;
  • b) Gründe im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfüllung gesetzlicher und/oder behördlicher Verpflichtungen;
  • c) Gründe im Zusammenhang mit gesetzlichen und/oder behördlichen Änderungen;
  • d) Gründe im Zusammenhang mit der Durchführung technischer Aktualisierungen und Verbesserungen der Dienste und der App, einschließlich einer jeglichen technischen Aktualisierung der App;
  • e) Gründe im Zusammenhang mit der Verbesserung oder Änderung der Dienste;
  • f) Gründe im Zusammenhang mit der Konzeption und Erstellung neuer Dienste durch BE CHARGE;
  • g) Gründe technischer, organisatorischer und/oder kommerzieller Art, die Änderungen erforderlich machen, ohne die BE CHARGE nicht in der Lage wäre, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfassten Dienste weiterhin zu erbringen;
  • h) Gründe im Zusammenhang mit veränderten Marktbedingungen.

3.2. Die Aktualisierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen („Vorankündigungsfrist“) durch direkte Mitteilung an den Kunden an die vom Kunden bei der Registrierung und/oder dem Beitrittzum Dienst angegebene E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Sobald die Vorankündigungsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Kunde zurückgetreten ist, gelten die Änderungen als in Kraft getreten und werden auf der Website https://eniplenitude.de/elektromobilitaet/agb sowie durch eine Mitteilung in der App veröffentlicht. 

3.3. Bezüglich der Änderungen und Aktualisierungen der Tarife wird auf den Inhalt des Dokuments „Anhang 1: Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“ verwiesen. 

3.4. Im Falle von Ergänzungen, Aktualisierungen und/oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich Änderungen der Tarife, hat der Kunde das Recht, unter Einhaltung der Vorankündigungsfrist von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzutreten, wie in Artikel 4 unten näher ausgeführt. 

3.5. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde im Falle eines Rücktritts infolge einer Änderung/Ergänzung/Aktualisierung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Tarife berechtigt ist, die Dienste weiterhin zu nutzen, bis BE CHARGE das Konto gemäß den Bestimmungen des nachstehenden Artikels 4 schließt. 

3.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Änderungen, Ergänzungen und/oder Aktualisierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden ausdrücklich akzeptiert gelten, wenn er nicht innerhalb der Vorankündigungsfrist, d. h. innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der von BE CHARGE gemäß Artikel 3.2 gesendeten Mitteilung, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurücktritt.

4. DAUER, WIDERRUF, RÜCKTRITT, AUFLÖSUNG

4.1. Dieser Vertrag tritt mit seiner Annahme durch den Kunden in Kraft und ist von unbestimmter Dauer. 

4.2. Der Kunde kann nach der Registrierung oder dem Beitritt auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrags von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen („Widerrufsfrist“). 

4.3. Nach seiner ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisnahme ist der Verbraucher, der beabsichtigt, die Dienste während der Widerrufsfrist zu nutzen, zur Bezahlung der bereits erbrachten Dienste gemäß dem Dokument „Anhang 1: Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“ verpflichtet. 

4.4. Wenn der Kunde eine Prepaid-Karte „Be Card“ (wie nachstehend in Artikel 6 definiert) erwirbt und innerhalb der Widerrufsfrist, die mit dem Kauf beginnt, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, erstattet BE CHARGE den für den Kauf der Prepaid-Karte „Be Card“ gezahlten Betrag zurück, sofern die Karte in der Zwischenzeit nicht (ganz oder teilweise) benutzt worden ist. Der Kunde erhält keine Rückerstattung, wenn er sein Widerrufsrecht nach Ablauf der Widerrufsfrist ausübt

4.5. In Bezug auf die Tarife gelten für die Ausübung des Widerrufsrechts die Bestimmungen des Dokuments „Anhang 1 – Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“

4.6. Der Kunde kann sein Widerrufsrecht ausüben, indem er Folgendes an die Mailbox support@bec.energy sendet: (a) eine unmissverständliche Mitteilung, mit der der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, oder (b) das ausgefüllte und unterzeichnete Formular gemäß Anhang 2 (Anhang 2 – „Widerrufsformular“). Der Kunde erhält per E-Mail eine Rückmeldung über die Bearbeitung des „Widerrufs“. Sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich wünscht, wird sein Konto nicht geschlossen. 

4.7. Ungeachtet der Bestimmungen der vorstehenden Artikel kann der Kunde jederzeit von dem vorliegenden Vertrag zurücktreten, indem er in der App auf der Seite „Kontodaten“ auf die entsprechende Schaltfläche „Konto schließen“ klickt und, im Falle von Problemen damit, einen entsprechenden ausdrücklichen Antrag an die Mailbox support@bec.energy sendet. Nach Erhalt eines solchen Antrags wird BE CHARGE das Konto innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Eingang des Antrags des Kunden schließen. In diesem Fall werden dem Kunden die genutzten Dienste bis zur Deaktivierung des Kontos in Rechnung gestellt. 

4.8. Im Fall eines Rücktritts bei Vorliegen einer Prepaid-Karte „Be Card“, die noch über ein Guthaben verfügt oder noch nicht abgelaufen ist, wird der ausgeübte Rücktritt ab dem Tag nach dem geplanten Ablauf der Prepaid-Karte „Be Card“ wirksam. BE CHARGE wird das Konto innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Ablauf der Frist deaktivieren. In diesem Fall werden dem Kunden die Gebühren für die bis zur Deaktivierung des Kontos in Anspruch genommenen Dienste in Rechnung gestellt, wobei der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienste geltende Tarif Anwendung findet. Wünscht der Kunde hingegen die sofortige Schließung seines Kontos, unabhängig vom Ablaufdatum der Prepaid Karte „Be Card“, so muss er dies in seiner Rücktrittsmitteilung an support@bec.energy ausdrücklich angeben. 

4.9. Der Rücktritt des Kunden, d. h. die Auflösung des vorliegenden Vertrages, hat den Verlust des Kundenstatus zur Folge, was zur Deaktivierung des Kontos und zur automatischen Beendigung des Vertrages und aller mit dem Dienst verbundenen Folgebeziehungen führt. 

4.10. BE CHARGE hat das Recht, den vorliegenden Vertrag gemäß Artikel 1456 c.c. (ital. BGB) in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung zu kündigen: 

  1. der Kunde ist mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug; oder 
  2. der Kunde nutzt den Dienst unter Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften und/oder für rechtswidrige Zwecke und insbesondere unter Verstoß gegen die folgenden Klauseln: Artikel 6; Artikel 9; Artikel 11; Artikel 13. 

4.11. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Artikels 4.8. ist BE CHARGE berechtigt, den vorliegenden Vertrag gemäß Artikel 1454 c.c. (ital. BGB) zu kündigen, nachdem dem Kunden eine Frist von mindestens 15 Tagen zur Erfüllung gesetzt wurde.

4.12. BE CHARGE hat in jedem Fall das Recht, den Dienst nach Benachrichtigung des Kunden auszusetzen, wenn die Gebühr auch nur für eine einzige ausgestellte und nicht bezahlte Rechnung nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Der Dienst und die Rechnungsstellung werden nach Begleichung aller ausstehenden Rechnungen wieder aktiviert. 

5. NUTZUNG DES DIENSTE UND ZUSÄTZLICHE PARKGEBÜHR

5.1. Die Registrierung und/oder Nutzung der „Plenitude On The Road-App“ durch den Kunden ist kostenlos. 

5.2. Die Nutzung der Dienste durch den Kunden ist mit der Zahlung einer Gebühr für den Ladeservice auf der Grundlage der vom Kunden gewählten Tarife verbunden. Die wirtschaftlichen Bedingungen der verschiedenen Tarife, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sind in dem Dokument mit dem Titel „Anhang 1 – Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“ besser beschrieben, das diesem Vertrag beigefügt und unter folgendem Link verfügbar ist: https://eniplenitude.de/elektromobilitaet/agb-tarife

5.3. Der Kunde darf die BEC-Ladestationen und den dazugehörigen Parkbereich nicht länger als die in der App als „kostenlose Parkzeit“ angegebene Zeit nutzen, danach wird dem Kunden eine zusätzliche Parkgebühr berechnet. Der Zeitraum der „kostenlosen Parkzeit“ beginnt, wenn die Energieversorgung durch die Ladestation endet, und dauert 60 Minuten. Bei Quick-Ladestationen mit einer Leistungsaufnahme von bis zu 22 kW entfällt die zusätzliche Parkgebühr für die Überschreitung der „kostenlosen Parkzeit“ nachts, d. h. von 23 Uhr bis 7 Uhr morgens. 

5.4. Am Ende der „kostenlosen Parkzeit“ läuft die für die Anwendung der zusätzlichen Parkgebühr relevante Belegungszeit der BEC-Ladestation ab dem Ende der „kostenlosen Parkzeit“ gemäß dem

obigen Artikel 5.3. bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Stecker aus der verwendeten Ladestation gezogen wird. 

5.5. Die dem Kunden für die BEC-Ladestationen in Rechnung gestellte zusätzliche Parkgebühr wird mittels einer festen Gebühr pro Minute der Belegung der Ladestation und des dazugehörigen Parkbereichs berechnet. Die festen Gebühren variieren je nach Art der verwendeten Steckdose und sind im Folgenden aufgeführt: 

Quick (AC bis zu 22kW) 

0,12€/min

Fast (DC bis zu 99kW) 

0,20€/min

Fast+ (DC bis zu 149kW) 

0,30€/min

Ultrafast (DC über 150kW) 

0,30€/min

5.6. BE CHARGE behält sich das Recht vor, den oben beschriebene zusätzliche Parkgebühr auch dann zu erheben, wenn das Aufladen mit einer Leistung erfolgt, die unter der in Art. 11 beschriebenen Mindestleistung liegt. 

5.7. Die Startzeit der Berechnung kann in Echtzeit in der App auf dem aktuellen Ladebildschirm und am Ende des Ladevorgangs auch im Abschnitt „Aktivitäten – Verlauf“ angezeigt werden. 

5.8. Die Nichtzahlung der zusätzlichen Parkgebühr kann zur Aussetzung und/oder Auflösung des Vertrags gemäß Artikel 4 führen, und die entsprechenden Beträge werden von BE CHARGE in Übereinstimmung mit dem Gesetz eingezogen. 

5.9. Was die Drittladestationen betrifft, so werden die Bedingungen und Beträge für die Erhebung von zusätzlichen Parkgebühren oder Strafen für die Belegung der jeweiligen Parkbereichen über die Zeitgrenzen hinaus von den Betreibern der Ladestation festgelegt. 

6. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGEN

6.1. Auf der Rechnung werden die Belastungen und/oder eventuellen Gutschriften unter Angabe der in Anspruch genommenen Dienste aufgeführt. Die Rechnung wird in digitaler Form ausgestellt und an die im Abrechnungsprofil angegebene E-Mail-Adresse gesendet und im Abschnitt „Rechnungshistorie“ der App gespeichert. Die Zahlung kann über die App mit den unten und im Zahlungsbereich der App angegebenen zulässigen Zahlungsarten erfolgen. Der vom Kunden an BE CHARGE geschuldete Betrag wird bei Abschluss des Dienstes abgebucht. Auf der Rechnung werden die Belastungen und/oder eventuellen Gutschriften unter Angabe der in Anspruch genommenen Dienste aufgeführt. 

6.2. Der Rechnungszyklus richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif, der im Dokument „Anhang 1 – Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“, das diesem Vertrag beigefügt ist, näher beschrieben wird. 

6.3. Die Zahlungsart ist für jedes mit dem Konto verknüpfte Profil spezifisch und wird mit dem vom Nutzer ausgefüllten Abrechnungsprofil verknüpft. Für alle Kunden gilt die Zahlungsart, die mit ihrem Abrechnungsprofil beim Beitritt zum Dienst verbunden ist, als automatische Zahlungsart für den Dienst. 

6.4. Die folgenden Zahlungsarten werden akzeptiert: 

  • Kredit- oder Debitkarte mit VISA- und MASTERCARD-System; • Prepaid-Karte „Be Card“: ein von BE CHARGE zur Verfügung gestelltes Instrument, das einen vorher festgelegten Betrag enthält, mit dem der Geldbetrag in der „Geldbörse“ in der App gutgeschrieben werden kann. Das Guthaben kann innerhalb von 6 Monaten ab dem Kaufdatum für die Nutzung des elektrischen Ladeservices (wie im Dokument „Anhang 1 – Tarife für die Nutzung der Dienste über die „Plenitude on the Road-App“ definiert) ausschließlich an den Ladestationen (von BE CHARGE oder Dritten, mit denen BE CHARGE möglicherweise eine Interoperabilitätsvereinbarung geschlossen hat) auf dem italienischen Staatsgebiet und in der Republik San Marino verwendet werden. 
  • Die Be Card kann nur von denjenigen erworben werden, die Italien oder die Republik San Marino als ihr maßgebliches Land gewählt haben.

6.5. Für die Prepaid-Karte „Be Card“ kann der Kunde verschiedene Aufladebeträge erwerben: 

 

BE CARD 50

Kosten 

50

Realer Wert 

53

6.6. Man kann die Be Card direkt in der App mit einer Kreditkarte kaufen. Nach dem Kauf der Be Card kann diese über die Geldbörse im entsprechenden Bereich verwendet werden. Das Ablaufdatum von 6 Monaten wird beim Kauf in der App angegeben; nach Ablauf dieser Frist kann eine neue Be Card erworben werden. 

6.7. Es können auch Prepaid-Karten mit anderen Aufladebeträgen und anderen Ablaufdaten erhältlich sein, die von BE CHARGE oder Dritten direkt an den Kunden geliefert werden. 

6.8. Wenn das in der App angegebene Ablaufdatum überschritten wird, wird das verbleibende, ungenutzte Guthaben in der Geldbörse auf Null zurückgesetzt, ist nicht mehr verwendbar und wird nicht zurückerstattet. Es können auch weitere Be Cards können erworben werden, wenn das Guthaben für die erste erworbene Karte noch nicht abgelaufen ist. Wenn mehr als eine Be Card vorhanden ist, verwendet das Zahlungssystem der App vorrangig das Guthaben auf der Be Card, deren Ablaufdatum zeitlich näher liegt.

6.9. Sollte die Zahlung des Dienstes nicht erfolgreich ausgeführt worden sein, wird BE CHARGE den Kunden über die Nichtzahlung informieren und den Dienst aussetzen, bis der fällige Betrag vollständig beglichen ist. 

6.10. Die RFID-Karte „Plenitude On the Road“ ist ein Start-/Stoppmodus des Ladeservices und ermöglicht es dem Kunden, das Aufladen gemäß dem Tarif des Profils, mit dem sie verbunden ist, zu starten und zu stoppen. Die RFID-Karte ist mit denselben Zahlungsarten wie die App verbunden, wie in Artikel 4 beschrieben. Der Kunde kann sie im entsprechenden Abschnitt der App erwerben. Um aktiviert zu werden, muss die RFID-Karte über die App mit einem Kundenprofil verknüpft werden. 

7. RABATTGUTSCHEINE

7.1. Der Kunde kann von spezifischen Rabattprogrammen profitieren, die von BE CHARGE oder von Unternehmen der Eni-Gruppe oder von Partnern derselben oder von Dritten angeboten werden, beispielsweise durch die Vergabe von Coupons/Gutscheinen, durch die Aktivierung einer spezifischen Werbeaktion oder durch die Verwendung von Geschenkkarten. Die Vergünstigungen werden in den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Werbeaktion näher beschrieben. 

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet BE CHARGE nicht für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, die dem Kunden oder Dritten in irgendeiner Weise durch den Dienst entstehen - es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens BE CHARGE vor oder es handelt sich um einen Todesfall oder Körperverletzungen, die durch eine Handlung oder Unterlassung von BE CHARGE verursacht wurden - und die nicht BE CHARGE zuzuschreiben sind. Dies schließt Änderungen der Modalitäten, Zeiten und/oder Bedingungen der Erbringung des Dienstes sowie Schäden durch die Aussetzung, Unterbrechung oder Nichtverfügbarkeit des Dienstes ein, die auf Fahrzeuge, technologische Geräte, IT- oder Telekommunikationssysteme oder auf jegliche Ursachen zurückzuführen sind, die Dritten zuzurechnen sind. 

8.2. In Bezug auf die Kartenansicht der Drittladestationen kann BE CHARGE nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der ungenauen geographischen Identifizierung der Drittladestationen ergeben, ebenso wenig wie für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus deren Nutzung ergeben und die in der alleinigen Verantwortung des Drittanbieters liegen. 

8.3. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von BE CHARGE für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen, wie z. B., aber nicht beschränkt auf: staatliche und öffentlich-rechtliche Akte, Handlungen der öffentlichen Behörden, gesetzliche Beschränkungen, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Mobilisierungen, Unruhen, Streiks, industrielle Störungen, Stromausfälle, Unterbrechungen der Telefonleitungen, Mangel an Brennöl und andere. 

8.4. Der Kunde stellt BE CHARGE in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich von jeglicher Haftung, mit Ausnahme von Personenschäden, für Schäden jeglicher Art frei, die dem Kunden und/oder Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstehen und die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BE CHARGE,sondern auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind. 

8.5. BE CHARGE oder die Kunden können Links zu anderen Websites oder anderen Ressourcen im Internet/Web anbieten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass BE CHARGE in keiner Weise für den Betrieb von externen Websites oder Ressourcen haftbar gemacht werden kann. BE CHARGE ist nicht verpflichtet, den Inhalt solcher Websites zu überwachen und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und/oder das Material, einschließlich Werbematerial, das auf solchen Websites oder externen Ressourcen verbreitet wird, oder für die dort angebotenen Produkte oder Dienste. Solche Produkte oder Dienste können in keiner Weise als von BE CHARGE gesponsert, geteilt oder unterstützt angesehen werden, und der Kunde übernimmt daher die volle Verantwortung für den Erwerb solcher Produkte oder Dienste.

9. VERBOT DES WEITERVERKAUFS ODER DER KOMMERZIELLEN NUTZUNG DER DIENSTE

9.1. Das Recht des Kunden, die Dienste zu nutzen, ist persönlich und nicht übertragbar. Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste ohne die schriftliche Zustimmung von BE CHARGE weiterzuverkaufen oder anderweitig kommerziell zu nutzen. 

10. HAFTUNGSFREISTELLUNG

10.1. Der Kunde verpflichtetsich, die Dienste ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen, die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Gepflogenheiten und den Regeln der Sorgfaltspflicht zulässig sind, auf jeden Fall ohne dabei die Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, der Gesetze zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums und der Telekommunikationsvorschriften. Der Kunde übernimmt die volle und ausschließliche Verantwortung für den Inhalt der von ihm oder in seinem Namen über die Dienste an Dritte gesendeten Nachrichten und Texte und erkennt an, dass er allein dafür haftet, und stellt BE CHARGE, sowie mit ihr verbundene oder sie kontrollierende oder von ihr kontrollierte Unternehmen, ihre Vertreter, Angestellten, sowie alle Partner von BE CHARGE von jeglichen sich daraus ergebenden Schadensersatz- oder Regressansprüchen frei, und ersetzt BE CHARGE sämtliche Kosten (einschließlich Rechtskosten), die sich aus Ansprüchen oder Klagen Dritter gegen BE CHARGE wegen Schäden ergeben, die durch den Kunden oder durch vom Kunden zum Zugang zu den Diensten ermächtigte Personen verursacht wurden. 

10.2. In Zusammenhang mit dem Obengenannten verpflichtet sich der Kunde, BE CHARGE unverzüglich unter der E-Mail-Adresse support@bec.energy über jede unbefugte Nutzung seines Kontos durch Dritte oder jede andere Sicherheitsverletzung, von der er Kenntnis erlangt, zu informieren und BE CHARGE in jedem Fall ab sofort von allen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, die direkt oder indirekt aus der oben genannten Nutzung oder dem Missbrauch durch irgendjemanden vorgebracht und/oder entstanden sind, freizustellen. 

11. LEISTUNGSABHÄNGIGES BEREITSTELLEN DER ENERGIE-LEISTUNGSSTUFE

11.1. Die von der einzelnen Ladestation nutzbare Momentanleistung kann einen Höchstwert erreichen, der dem in der App angegebenen Wert in kW entspricht („maximale Leistungsstufe“). 

11.2. Für die ordnungsgemäße Nutzung des Ladeservices muss der Kunde eine Mindestschwelle für die vom Fahrzeug aufnehmbare Momentanleistung von mindestens 1 kW einstellen („Mindestleistungsstufe“). BE CHARGE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß den Einzelheiten im vorstehenden Artikel 4.10 zu kündigen und die zusätzliche Parkgebühr gemäß dem vorstehenden Artikel 5 anzuwenden, wenn die Ladevorgänge mit einer verbrauchten Leistung unterhalb des Mindestleistungsstufens durchgeführt werden. 

11.3. Die in der App angegebene maximale Leistungsstufe kann aus technischen Gründen, wie z. B. Netzüberlastung oder anderen technischen Gründen, die mit dem Fahrzeug, dem Batteriestatus, der Ladeinfrastruktur oder der Netzverbindung zusammenhängen, unter Umständen nicht tatsächlich erreicht werden. 

11.4. Es gilt als vereinbart, dass BE CHARGE in keiner Weise für eine Leistungsabgabe haftbar gemacht werden kann, die unter der maximalen Leistungsstufe liegt, auch wenn diese in der App angegeben oder geschätzt wurde. 

12. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

12.1. Für die Zwecke der Bereitstellung und Nutzung der Dienste verarbeitet BE CHARGE die personenbezogenen Daten der Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die im entsprechenden Abschnitt der App verfügbar ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt auf der Grundlage der gemäß Artikel 13 der DSGVO bereitgestellten Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten. 

13. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

13.1. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Know-how, Quellcode, Software, Hardware, Entwürfe, Anwendungen, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Formeln, Algorithmen, Modelle, Datenbanken, Marken, Muster und dergleichen im Zusammenhang mit den Diensten, der App, der Website von PLENITUDE, den Daten und anderen Materialien, die von BE CHARGE stammen oder dem Kunden anderweitig von BE CHARGE im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, das ausschließliche Eigentum von BE CHARGE und der Unternehmen sind und bleiben, von denen BE CHARGE ein rechtmäßiger Lizenznehmer ist. 

13.2. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte von BE CHARGE zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verändern, zu verkaufen, abzutreten, zu lizenzieren, an Dritte zu übertragen und/oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, noch Dritten zu erlauben, dies über den Kunden oder sein elektronisches Gerät und sein „Plenitude on the Road-Konto“ zu tun. Schließlich erkennt der Kunde an, dass alle Inhalte (nur als Beispiel: Software, Bilder, Grafiken, Fotos, Musik, Ton, Video, Texte, Daten usw.) jeglicher Werbekorrespondenz zwischen dem Kunden und Dritten, die ihre Produkte über den Dienst „Webmail“ bewerben, durch geltende Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Patente oder andere Eigentumsrechte und Gesetze geschützt sind. Einige Bereiche der App implementieren Kartendienste von Google Maps, einschließlich der Google Maps Application Programming Interfaces (APIs). Die Nutzung von Google Maps durch den Kunden unterliegt den Geschäftsbedingungen der von Google Maps angebotenen Dienste. 

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

14.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem geltenden italienischen Recht. Kunden, die auch Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches sind, wie nachstehend definiert, und die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Italien haben, unterliegen den eventuell günstigeren und zwingenden Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. 

14.2. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (Gesetzesdekret Nr. 206/2005 in seiner geltenden Fassung – Codice del Consumo = „Verbrauchergesetzbuch“) ist im Falle eines Kunden, der auch Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewählten Wohnsitz hat, wenn es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung, Erfüllung und Auslegung des vorliegenden Vertrages geht. Für alle anderen Fälle ist das Gericht Mailand zuständig. 

15. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

15.1. BE CHARGE informiert den Kunden, der auch Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, darüber, dass er für den Fall, dass er eine Beschwerde bei BE CHARGE eingereicht hat, nach der es jedoch nicht möglich war, den entstandenen Streitfall zu lösen, den Streitfall an RisolviOnline, einen unabhängigen und institutionellen Dienst der Schiedskammer der Handelskammer Mailand, zur gütlichen Beilegung durch Schlichtung weiterleiten kann. Für weitere Informationen über die Regeln von RisolviOnline oder um einen Schlichtungsantrag zu stellen, kann der Kunde, der auch Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, die Website risolvionline.com konsultieren. 

15.2. Alternativ zu den Regelungen in Artikel 15.1. informiert BE CHARGE den Kunden, der ebenfalls Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, darüber, dass eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten eingerichtet wurde (sog. ODR-Plattform). Die ODR-Plattform ist zugänglich unter der Adresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Über die ODR-Plattform kann der Kunde, der auch Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, die Liste der ADR-Stellen einsehen, den Link zur Website jeder dieser Stellen finden und ein Online Streitbeilegungsverfahren einleiten, an dem er beteiligt ist. Die in der ODR-Plattform anzugebende E-Mail-Adresse von BE CHARGE lautet wie folgt: bechargesrl@legalmail.it. 

15.3. Der Kunde, der auch ein Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist und seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Italien hat, kann sich bei Streitigkeiten über die Anwendung, Ausführung und Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch an das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wenden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Rates vom 11. Juli 2007. 

15.4. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Kunden, die auch Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuches sind, jede Streitigkeit, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, unabhängig vom Ausgang des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens vor den zuständigen ordentlichen Gerichten anhängig zu machen und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls eine außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern, indem sie auf die in Teil V, Titel II-bis des Verbrauchergesetzbuches mit dem Titel „Risoluzione extragiudiziale delle controversie“ („Außergerichtliche Streitbeilegung“) vorgesehenen Verfahren zurückgreifen. 

16. ASSISTENZ UND BESCHWERDEN

16.1. Sie können auf folgende Weise Informationen anfordern, Mitteilungen übermitteln oder Beschwerden an BE CHARGE richten: 

  1. über die App, indem Sie auf den folgenden Abschnitt des Kundendienstes zugreifen; 
  2. indem Sie eine E-Mail an support@bec.energy senden;
  3. unter der folgenden Telefonnummer, die 24 Stunden am Tag verfügbar ist: 0230329064 

16.2. BE CHARGE antwortet auf Beschwerden per E-Mail innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum der Beschwerde. 

17. RECHTSMISSBRÄUCHLICHE KLAUSELN

17.1. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass sie den Inhalt der Artikel 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11; 14, 15 akzeptieren.

 

ANHANG 1: TARIFE FÜR DIE NUTZUNG DER DIENSTE ÜBER DIE „PLENITUDE ON THE ROAD-APP“

Das vorliegende Dokument, das den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienste, die BE CHARGE S.R.L. („BE CHARGE“ oder „BEC“) über die App zur Verfügung stellt, beschreibt und regelt die verschiedenen Tarife („Tarife“) für die Nutzung des Ladeservices für Elektrofahrzeuge („Ladeservice“) an den öffentlichen Ladestationen, die sich im Eigentum von BEC („BEC-Ladestationen“) oder von kompatiblen Drittbetreibern („Drittladestationen“ befinden, gemeinsam für BEC-Ladestationen und Drittladestationen: „Ladestationen“), auf die der Kunde über die App oder über die zugehörige RFID-Karte zugreifen kann. 

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 

1.1. In diesem Dokument haben Wörter und Ausdrücke, die in Großbuchstaben geschrieben sind, sofern nicht anders definiert, die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugeschrieben wird, von denen dieses Dokument ein Anhang ist und einen integralen und wesentlichen Teil darstellt. 

2. TARIFE für die Nutzung des Ladeservices 

2.1. Für die Nutzung des Ladeservices ist eine Gebühr auf der Grundlage des vom Kunden gewählten Tarifs zu entrichten. Diese Gebühr ist pauschal und umfasst alle Kosten, die mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden verbunden sind, sowie gegebenenfalls alle Steuern, für die nach geltendem Recht ein Rückgriffsrecht besteht. 

3. VERBRAUCHSTARIF 

3.1. Der Verbrauchstarif entspricht dem Preis in EUR (oder einer anderen Währung)/kWh, der dem Kunden für die Nutzung des Ladeservices an den Ladestationen berechnet wird („Verbrauchstarif“). 

3.2. Der Betrag, der dem Kunden für die Nutzung des Ladeservices in Rechnung gestellt wird, wird durch Multiplikation der gelieferten kWh mit dem in der App veröffentlichten Verbrauchstarif für

die vom Kunden gewählte Ladestation berechnet. Der Verbrauchstarif kann je nach dem vom Kunden gewählten Steckdosentyp, d. h. Quick (AC), Fast (DC), Fast+ (DC) und Ultrafast (DC), und im Falle von Drittladestationen je nach dem Betreiber des Ladeservices unterschiedlich sein. 3.3. Der für die Nutzung des Ladeservices geltende Verbrauchstarif kann je nach der vom Kunden unter den in der App verfügbaren Stationen gewählten Ladestation unterschiedlich sein. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Verbrauchstarife für die Nutzung des Ladeservices an den Drittladestationen in jedem Fall von BE CHARGE festgelegt wird: dieser Betrag kann unterschiedlich sein i) im Hinblick auf den Verbrauchstarif für die Nutzung des Ladeservices an den BEC-Ladestationen und ii) im Hinblick auf die Tarife, die andere Betreiber für das Aufladen an ihren eigenen Ladestationen erheben. 

4. Änderung der Tarife 

4.1 BE CHARGE behält sich das Recht vor, das vorliegende Dokument aus gerechtfertigten Gründen zu aktualisieren, zu ergänzen und/oder zu ändern. Hierunter fallen: (a) Gründe des öffentlichen Interesses und/oder der Sicherheit; (b) Gründe im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfüllung gesetzlicher und/oder behördlicher Verpflichtungen; (c) Gründe im Zusammenhang mit gesetzlichen und/oder behördlichen Änderungen; (d) Gründe im Zusammenhang mit der Durchführung technischer Aktualisierungen und Verbesserungen der Dienste und der App, einschließlich einer jeglichen technischen Aktualisierung der App; (e) Gründe im Zusammenhang mit der Verbesserung oder Änderung der Dienste; (f) Gründe im Zusammenhang mit der Konzeption und Erstellung neuer Dienste durch BE CHARGE; (g) Gründe technischer, organisatorischer und/oder kommerzieller Art, die Änderungen erforderlich machen, ohne die BE CHARGE nicht in der Lage wäre, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfassten Dienste weiterhin zu erbringen; (h) Gründe im Zusammenhang mit veränderten Marktbedingungen. 

4.2 Die Aktualisierungen dieses Dokuments werden mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen („Vorankündigungsfrist“) durch Veröffentlichung auf der Website https://eniplenitude.de/elektromobilitaet/agb, durch eine Mitteilung in der App und durch direkte

Mitteilung an den Kunden an die vom Kunden bei der Registrierung und/oder dem Beitritt zum Dienst angegebene E-Mail-Adresse bekannt gegeben. 

5. RECHNUNGSZYKLUS 

5.1. Für Aufladungen, die unter Anwendung des PAY PER USE-Tarifs vorgenommen werden, wird dem Kunden am Ende jeder Aufladung eine Rechnung ausgestellt und zugesandt, in der die für die Nutzung des Ladeservices fälligen Gebühren sowie etwaige zusätzliche Kosten für die Zahlung der Strafen gemäß Art. 5.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags enthalten sind. 

5.2. Die Zahlungsart ist für jedes mit dem Konto verbundene Profil spezifisch. Für alle Kunden ist die Zahlungsart, die mit ihrem Konto beim Beitritt zum Dienst verbunden wurde, oder in jedem Fall die im Profil des Kunden angegebene Zahlungsart die normale Zahlungsart für den Dienst. Für Einzelheiten siehe Artikel 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

5.3. Die Einzelheiten der Tarife werden im entsprechenden Bereich der App verfügbar sein, und im selben Bereich kann der Kunde für jedes mit dem Konto verbundene Profil den Tarif ohne Kosten oder Einschränkungen ändern.

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